Zentrales Waffenregister

Mit Umsetzung der  EU-Richtlinie 2008/51/EG in nationales Recht wird in Deutschland voraussichtlich bereits zum 01.01.2013 ein zentrales nationales Waffenregister (NRW) beim Bundesverwaltungsamt eingerichtet. Hier sollen alle, bisher dezentral in den einzelnen Landesbehörden registrierte Waffen und deren Besitzer, elektronisch erfasst und allen entsprechenden Behörden in Sekundenschnelle auf Abruf zur Verfügung stehen.
Damit ist Deutschland der Fristsetzung durch die EU gut zwei Jahre voraus.

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